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Jugendordnung

Jugendordnung der Kreissportjugend des

Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e. V.

 

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Name der Jugendorganisation ist Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Sie wird von der Jugend und den Jugendvertretern der Mitgliedsvereine gebildet. Sie führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e. V. selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
  2. Ihr Sitz befindet sich am Ort des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. in Pirna.

 

§ 2 Grundsätze

  1. Die Kreissportjugend des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e. V. bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und tritt für die Mitverantwortung der Jugend ein.
  2. Sie ist parteipolitisch unabhängig. In ihrem gesellschaftspolitischen Engagement tritt sie für Friedenssicherung, Völkerverständigung, Achtung der Menschenrechte, soziale Sicherheit sowie dem Schutz und Erhalt der Natur und der Umwelt ein.
  3. Die Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ist Mitglied der Sportjugend Sachsen und erkennt deren Ziele und Grundsätze an.

 

§ 3 Zweck

Die Aufgaben der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sind

unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen

Rechtsstaates:

  1. die Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit,
  2. Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe,
  3. die Weiterentwicklung der Formen sportlicher und gesellschaftlicher Jugendarbeit,
  4. die demokratische Erziehung der Jugend,
  5. die Förderung der Fähigkeit und Bereitschaft zu sozialem Verhalten,
  6. die Förderung der Mitbestimmung und Mitverantwortung von Jugendlichen,
  7. Jugend- und gesellschaftspolitisch wirken,
  8. die Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Lebensfreude und Gesundheitserziehung
  9. die Entwicklung neuer Formen des Sports, die Bildung und zeitgemäße Gestaltung der Jugendarbeit, die Organisation von Freizeiten und Bildungsveranstaltungen,
  10. Internationale Verständigung,
  11. Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Sportjugend auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sind alle in den Vereinen und Kreisfachverbänden organisierten Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Alle Jugendwarte und Jugendleiter, vorausgesetzt, die durch sie vertretenen Vereine und Kreisfachverbände sind Mitglieder des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V.
  2. Für Mitglieder des Vorstandes der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge entfällt die Altersregelung.

 

§ 5 Organe

Die Organe der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sind:

  1. der Sportjugendtag
  2. der Vorstand der Kreissportjugend

 

§ 6 Der Sportjugendtag

Der Sportjugendtag setzt sich aus den Delegierten der Jugendgremien der Vereine, der Kreisfachverbände und den Mitgliedern des Vorstandes der

  1. Der Sportjugendtag ist das oberste Organ der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und findet jährlich statt. Der Sportjugendtag ist vom Vorstand mindestens 4 Wochen vorher durch Rundschreiben an die Mitgliedsvereine unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Leitung des Sportjugendtages erfolgt durch den Vorsitzenden oder dem stellv. Vorsitzenden. Es gibt ordentliche und außerordentliche Sportjugendtage.
  2. Die Aufgaben des Sportjugendtages sind:
    • Beratungen von Grundsatzfragen,
    • Beschlüsse von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes und der Kommissionen,
    • Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes,
    • Beschluss über die Jahresrechnung und den Haushaltvorschlag,
    • Entlastung des Vorstandes
    • Wahl des Vorstandes
    • Wahl der Jugendsprecher / Innen
    • Berufung neuer Mitglieder für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Vorstandes (in den Jahren, in denen keine Neuwahl stattfindet)
    • Beschlussfassung über Anträge
    • Beschluss zur Änderung der Jugendordnung
  3. Wahl der Delegierten zum Sportjugendtag
    3.1 Der Sportjugendtag setzt sich aus den Delegierten der Jugendgremien der Vereine, der Kreisfachverbände und den Mitgliedern des Vorstandes der Kreissportjugend Sächsische Schweiz -Osterzgebirge zusammen.
    3.2 Die Delegierten werden entsprechend der Anzahl der Mitglieder bis zum vollendeten 27 Lebensjahr nach der jeweils vorliegenden letzten Mitgliedererhebung entsandtDelegiertenschlüssel :
    * Vereine bis zu 150 Jugendliche 1 Delegierter
    * Vereine bis zu 250 Jugendliche 2 Delegierte
    * Vereine über 250 Jugendliche 3 Delegierte
  4. Stimmenverteilung
    Die Kreisfachverbände und Vereinsjugenden der Vereine entsenden nach o.g. Delegiertenschlüssel ihre Delegierten. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Die Mitglieder des Vorstandes der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge haben je eine nicht übertragbare Stimme.
  5. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
    5.1 Der Sportjugendtag ist nach ordnungsgemäßer Einladung stets beschlussfähig.
    5.2 Die Beschlussfassung auf dem Sportjugendtag erfordert eine einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
    5.3 Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
    5.4 Beschlüsse zur Veränderung der Jugendordnung bedürfen einer 3/4 Mehrheit.
    5.5 Abstimmungen erfolgen offen. Anträge auf geheime Abstimmungen bedürfen der Zustimmung eines Viertels der anwesenden Stimmberechtigten.
    5.6 Abwesende können gewählt werden, wenn eine schriftliche Bereitschaftserklärung für das Amt vorliegt.
    5.7 Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl, ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese nicht erreicht, findet zwischen den zwei Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt, bei der einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt. Nach dem dritten Wahlgang entscheidet das Los.
  6. Anträge
    Anträge, die auf dem Sportjugendtag behandelt werden sollen, sind mindestens 3 Wochen vor Beginn über die Geschäftsstelle an den Vorstand der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge einzureichen.
  7. Außerordentlicher Sportjugendtag
    7.1 Die Einberufung muss schriftlich von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe erfolgen.
    7.2 Die Einberufung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge unter Vorliegen triftiger Gründe.

 

§ 7 Der Vorstand

  1. Der Vorstand der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge setzt sich zusammen aus:
    – dem Vorsitzenden
    – dem stellv. Vorsitzenden
    – weiteren 2 – 4 Mitgliedern
    – zwei Jugendsprecher / innen bis 26 Jahre und dem / der Jugendsportkoordinator / in
  2. In den Vorstand ist wählbar, wer einem Mitgliedsverein des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e. V. angehört.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge werden durch den Sportjugendtag für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  4. Der Vorstand entsendet die Delegierten zum Sportjugendtag der Sportjugend Sachsen.
  5. Der Vorstand bearbeitet folgende Aufgabenbereiche:
    – sportliche Jugendarbeit
    – allgemeine Jugendarbeit
    – Jugend- und Sportpolitik
    – Lehrarbeit
    – Veranstaltungen
    – Öffentlichkeitsarbeit
    – Internationale Arbeit
    – Jugendsozialarbeit
    – Finanzen / Wirtschaft
  6. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
  7. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen.

 

§ 8 Arbeitsausschüsse oder Kommissionen

  1. Zur Erledigung besonderer Aufgaben können Arbeitsausschüsse oder Kommissionen gebildet und vom Vorstand der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge berufen werden. Sie setzen sich zusammen aus:
    – einem / einer Vorsitzenden und
    – weiteren Ausschussmitgliedern
  2. Die Beschlüsse der Arbeitsausschüsse haben empfehlenden Charakter. Ihre Tätigkeit endet mit der Erledigung des jeweiligen Auftrages.

 

§ 9 Kassenführung und Rechnungsprüfung

  1. Die Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge stellt über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel einen eigenen Haushaltplan auf.
  2. Die Haushalt- und Rechnungsführung erfolgt unter Verantwortung des Kassenwartes.
  3. Die Haushalt- und Rechnungsprüfung der Sportjugend unterliegt der Prüfung durch die vom Kreissporttag gewählten Kassenprüfer des Kreissportbundes.

 

§ 10 Geschäftsstelle

Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der Vorstand der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. Die Verantwortung dafür trägt der / die Jugendsportkoordinatorin. Der / die Jugendsportkoordinatorin und die Mitarbeiter / innen der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge werden durch den Kreissportbund Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. unter Mitwirkung des Vorstandes der Kreissportjugend eingestellt.

 

§ 11 Vertretung

  1. Die Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge wird vertreten durch den/die Vorsitzende/n und im Fall seiner/ihrer Verhinderung durch ein beauftragtes Vorstandsmitglied.
  2. Der/die Vorsitzende der ist gemäß der Satzung des Kreissportbundes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. Mitglied des Vorstandes und des Präsidiums. Im Verhinderungsfall benennt der/die Vorsitzende eine Vertretungsperson.

 

§ 12 Auflösung

  1. Die Auflösung der Kreissportjugend Sächsische Schweiz – Osterzgebirge kann rechtswirksam durch Beschluss des ordentlichen oder außerordentlichen Sportjugendtages erfolgen.
  2. Der Antrag auf Auflösung muss begründet werden. Für den Beschluss ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich.

 

 

Diese Jugendordnung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der

Kreissportjugend Sächsische Schweiz am 11. Juni 2008 beschlossen. Die Jugendordnung wurde durch den Sportjugendtagam 27.03.2017 geändert.